Menschenrechte


Die universalen und unteilbaren Menschenrechte sind zu einer Art Verfassung der entstehenden Weltgemeinschaft geworden. Ihre Bedeutung als Freiheitsrechte und als normgebende Basis für eine freiheitlich zu organisierende Weltgesellschaft ist kaum zu unterschätzen! Deren Zugeltungbringung wie deren Verwirklichung muss oberstes Ziel ethischer Reflexion sein - auch in einer christlichen Ethik, die sich in reformatorischer Prägung als Freiheitsethik versteht. Es kommt in diesem Zusammenhang sehr darauf an, an einer offenen Begründung der Menschenrechte zu arbeiten, ohne den Dialog mit den Religionen dieser Welt aus dem Blick zu lernen.


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Zur theologischen Begründung der Menschenrechte
Inhalt:
1. Die Menschenrechtscharta als religionsübergreifende Verfassung einer entstehenden Weltgemeinschaft
2. Die Menschenrechte bedürfen zwingend keiner religiösen Begründung!
3. Eine zusätzliche religiöse Begründung bewahrt die Menschenrechte vor einer Ökonomierung
4. Das Bekenntnis zum dreieinigen Gott ist ein Bekenntnis zur unaufgebbaren und unverlierbaren Humanität aller Menschen
5. Der Beitrag der Kirchen zur Verwirklichung der Menschenrechte
Theologie und Menschenrechte.pdf
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